Rechtsprechung
LSG Bayern, 13.03.2001 - L 16 RJ 3/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an eine Bedienungskraft mit multiformen Beschwerden seitens des Bewegungsapparates ; Zumutbarkeit der vollschichtigen Verrichtung von leichten und ruhigen Arbeiten in geschlossenen und temperierten Räumen, zu ebener ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 29.10.1999 - S 27 RJ 3304/97
- LSG Bayern, 13.03.2001 - L 16 RJ 3/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96
Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische …
Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2001 - L 16 RJ 3/00
Ausgangspunkt für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17). - BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85
Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter - …
Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2001 - L 16 RJ 3/00
Ausgehend von der Bedeutung, die Dauer und Umfang der Ausbildung für die Qualität eines Berufes haben, werden die Gruppen durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als 2 Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu 2 Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140;… BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15). - BSG, 27.02.1997 - 13 RJ 5/96
Tarifvertragliche Einstufung bei der Beurteilung von Berufsunfähigkeit eines …
Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2001 - L 16 RJ 3/00
Ausgehend von der Bedeutung, die Dauer und Umfang der Ausbildung für die Qualität eines Berufes haben, werden die Gruppen durch den Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als 2 Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von bis zu 2 Jahren) und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (…BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 15). - BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82
Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit
Auszug aus LSG Bayern, 13.03.2001 - L 16 RJ 3/00
Ausgangspunkt für die Beurteilung von Berufsunfähigkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 107, BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 17).